Die Förderung richtet sich an die rund 300.000 österreichischen KMU, das sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Diese sollen dabei unterstützt werden einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Einstieg in das Energiemanagement zu finden und nachhaltig Know-how zum Thema Energie im Unternehmen aufzubauen.
Energiemanagement bietet KMU die Chance den Energieverbrauch im eigenen Betrieb systematisch aufzuspüren und – wo möglich – dauerhaft zu reduzieren. Damit setzen kleine und mittlere Unternehmen einen wichtigen Schritt um sich auch flexibel und aktiv am Energiemarkt zu beteiligen. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, des Wirtschaftsstandorts Österreich und leistet gleichzeitig einen Beitrag zum Erreichen der Klima- und Energieziele.
Energiemanagement: Was wird gefördert?
Konkret gefördert werden externe Beratungsleistungen zur Erstellung eines Energiemanagementsystems, Zertifizierungskosten, Investitionskosten, sowie zusätzliche Schulungskosten. Auch Aufrüstungen vorhandener Energiemanagementsysteme, zum Beispiel vom Standard ISO 14.001 auf die neue Norm ISO 50.001, sind förderbar. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent beziehungsweise maximal 50.000 Euro pro Fördernehmer oder -nehmerin. Interessierte reichen ihre Anträge über den Online-Fördermanager der aws ein. Insgesamt stehen der Aktion 5 Millionen Euro bis 2022 zur Verfügung.
Art der Förderung
- Zuschuss für den Aufbau eines Energie-Management-Systems (EnMS) durch externe Beraterinnen und Berater
Höhe der Finanzierung
- Bis zu 50.000 Euro
- Beratung, Zertifizierung oder Schulung: bis zu 50 Prozent
- Aktivierbare Investitionen, z. B. Messtechnik: bis zu 30 Prozent der de-minimis-Obergrenze oder 20 Prozent bzw. 10 Prozent nach AGVO (Art. 18)
Förderbare Kosten
Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung eines EnMS für:
- Externe Beratung
- Zertifizierung des EnMS
- Externe Schulungen
- Investitionen für das Energiemanagementsystem
Projektdauer
bis zu 2 Jahre
Auszahlung
- Beratung: in 2 Tranchen – bei Vertragsannahme und Projektabschluss
- Investitionen: bei Projektabschluss nach Rechnungslegung
Rückzahlung
- Bei Einstellung oder
- bei Rückforderung der Förderung gemäß Richtlinie
Kosten
keine
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