Alle Produktionsbereiche – samt Baustellen und Montagen – arbeiten im Lockdown unverändert weiter. Das gilt auch insbesondere für die Kfz-Werkstätten und Fahrradmechaniker. Auch vor einem Strom-, Heizungs- oder Geräteausfall, oder auch bei einem Wasserrohrbruch muss man keine Angst haben: Für Not- und Störfälle sind die Professionisten jederzeit abrufbereit. Neu im Unterschied zu den bisherigen Lockdowns ist, dass jetzt Beratungen in Dienstleistungsunternehmen durchgeführt werden dürfen, wenn die Kunden den 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erbringen können. So steht zum Beispiel der Beratung für einen neuen Heizkessel beim Elektro-, Sanitär- oder Heizungstechniker genauso wenig im Wege wie der Beratung beim Tischler über eine Maßanfertigung. Die WKÖ gibt einen Überblick über die Lockdown-Regeln verschiedener Berufsgruppen:
Gärtner und Floristen
„Floristen und Gartengestalter bieten weiterhin hochwertige handgefertigte Adventfloristik und Dekoration gegen Vorbestellung an. Gerne liefern wir auch zu unseren Kunden nach Hause. Selbstverständlich bleiben unsere Türen für Beratungen – etwa zur Trauerfloristik für ein Begräbnis – geöffnet“, sagt David Hertl, Bundesinnungsmeister der Gärtner und Floristen.
Bäcker, Fleischer, Konditoren
„Die Betriebe des Lebensmittelgewerbes garantieren in ganz Österreich die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigsten Lebensmitteln und Getränken. Die Verkaufsläden der Bäcker, Fleischer und Konditoren, aber auch etwa der Getränkehersteller, bleiben in vollem Umfang geöffnet“, betont der Bundesinnungsmeister der Lebensmittelgewerbe, Willi Mandl.
Bekleidungsgewerbe
„Schneider- und Kürschnerbetriebe sowie Stricker und Lederhosenerzeuger erwarten gerne unter Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen ihre Kunden zur Reparatur, Änderung oder Neuanfertigung eines maßgefertigten Kleidungsstückes“, erklärt Christine Schnöll, Bundesinnungsmeisterin der Mode und Bekleidungstechnik. Die Kleidermacher fertigen Ihr individuelles Weihnachtsgeschenk gerne für Sie an.
Elektrotechniker
„Lockdown – wir arbeiten weiter!“, lautet das Motto der Elektrotechniker. Wie bei vorangegangenen Lockdowns dürfen Montagen, Reparaturen, Servicearbeiten oder der Kundendienst weiter durchgeführt werden – auch beim Kunden und auf den Baustellen. „Beratungen zu unseren Dienstleistungen, etwa für PV-Anlagen, sind ebenfalls sowohl im Betrieb als auch beim Kunden mit Sicherheitsmaßnahmen möglich. Die Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber der Mitgliedsbetriebe sind selbstverständlich um die Sicherheit der Kunden bemüht: Sie halten die nach wie vor gültige 3G-Regel ein und tragen beim Betreten von Arbeitsorten im Büro, beim Kunden und auf Baustellen FFP2-Masken. So ist ein höchstmögliches Maß an Sicherheit bei gleichzeitiger Ausführung aller elektrotechnischen Arbeiten möglich“, betont Andreas Wirth, Bundesinnungsmeister der Elektrotechniker.
Textilreiniger
„Hygiene ist auch für die Bekleidung ein ernstzunehmendes Thema. Unsere Betriebe dürfen daher auch im Lockdown für die Reinigung von Textilien offen halten“, sagt Kuno Grassner, der Branchensprecher der Textilreiniger.
Kunsthandwerke
„Auch in Pandemiezeiten finden Reparaturen von Musikinstrumenten, Änderungen und Neuanfertigungen von Schmuck und Uhren, sowie Reparaturen an wertvollen Büchern durch Buchbinder in den offenen Handwerksbetrieben statt“, erklärt Wolfgang Hufnagl, der Bundesinnungsmeister der Kunsthandwerke: „Da die Adventmärkte derzeit geschlossen haben, bieten die Kunsthandwerkerinnen und -handwerker ihre Kleinode vielfach auch in virtuellen Adventmärkten oder nach telefonischer Bestellung zur Abholung im Atelier an.“
Gesundheitsgewerbe
Die Augen- und Kontaktlinsenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker halten ihre Betriebe offen und bieten alle Produkte und Dienstleistungen, wie die Abgabe und die Reparatur von Medizinprodukten, Heilbehelfen und Hilfsmittel, an – auch im Kundenkontakt, mit Maske. Die Schuhmacher nehmen gerne Reparaturdienstleistungen unter Berücksichtigung von 2G und Maske an.
Rauchfangkehrer
Der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer führt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sicherheitsrelevante Tätigkeiten zum Schutz und zur Sicherheit der Menschen durch. „Natürlich nehmen wir als Rauchfangkehrer, auch in dieser für uns alle herausfordernden Zeit, die uns übertragenen Aufgaben unter Einhaltung aller möglichen Sicherheitsmaßnahmen sehr ernst“, betont Bundesinnungsmeister Christian Plesar.
Berufsfotografen
„Bei Ihrem Berufsfotografen gibt es das Extra-G: für Geschenk! Mit einem gültigen 2G-Nachweis und einem Termin können Sie beim Berufsfotografen bzw. der Berufsfotografin Ihres Vertrauens Familien-, Portrait- und viele weitere Bilder anfertigen lassen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!“, sagt Heinz Mitteregger, Bundesinnungsmeister der Berufsfotografen.
Lebens- und Sozialberatung
„Alle Lebens- und Sozialberaterinnen und -berater können weiterhin ihre nicht körpernahen Beratungsdienstleistungen anbieten. Das bedeutet: Psychosoziale Beratungen wie auch Ernährungs- und Sportwissenschaftliche Beratungen sind in dieser schweren Zeit möglich“, betont Andreas Herz, Obmann des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung.
Persönliche Dienstleistungen
Die persönlichen Dienstleister sind weiterhin für Kundinnen und Kunden mit 2G-Nachweis erreichbar. Einzig körpernahe Dienstleistungen sind unzulässig, sowie Gruppentrainings bei Hundetrainer. „Somit können Sie die Dienstleistungen von Humanenergetiker, Tierbetreuer, Astrologen, Farb- und Typberater, Raumenergetiker und Tierenergetiker weiterhin in Anspruch nehmen. Wir achten auf bestmögliche Schutzmaßnahmen“, sagt Michael Stingeder, Obmann des Fachverbandes der persönlichen Dienstleister.
Film- und Musikwirtschaft, Tonstudios
„Die professionelle Produktionstätigkeit für den Bereich Film und Musik und alle damit zusammenhängenden beruflichen Dienstleistungen sind weiter zulässig. Filmdrehs sind erlaubt, da der Drehort als Arbeitsort gilt. Für Schauspieler, Techniker, Komparserie, etc. gelten die Covid-Regeln in Bezug auf berufliche Tätigkeiten. Auch Tonstudios und Labels dürfen Kunden weiterhin in ihrer Betriebsstätte empfangen. In Bezug auf die Vermietung von Proberäumen gilt, dass Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen, weiter zulässig sind“, so Alexander Dumreicher-Ivanceanu, Obmann des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft.
„Gerade für ihr Weihnachtsfest fertigen die Gewerbe- und Handwerksbetriebe individuelle Geschenke. Mit Ihren Aufträgen in der Region sichern Sie die Arbeits- und Ausbildungsplätze vor Ihrer Haustür“, appelliert Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), an die Konsumenten.
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