Einheitspatent für 17 EU-Staaten kommt im zweiten Halbjahr 2022

02. Dezember 2021 Drucken
Einheitspatent für 17 EU-Staaten kommt im zweiten Halbjahr 2022
© APA (dpa)

Das EU-Einheitspatent kommt im zweiten Halbjahr 2022 und gilt zunächst für 17 Mitgliedsstaaten, im Vollausbau können es 24 EU-Staaten werden.

Der Nationalrat hat am 19. November das Protokoll zum Einheitspatentgericht einstimmig beschlossen, heute wurde es im Bundesrat ratifiziert. Mit dem EU-Einheitspatent können Erfinderinnen und Erfinder sowie Unternehmen ihre Innovation mit einem einzigen Patent in mehreren Ländern zugleich schützen.

Das Prozedere soll dadurch einfacher und günstiger werden, die Übersetzung in die Landessprachen entfällt. Das Einheitspatent kann in Deutsch, Englisch oder Französisch beantragt werden. Einheitspatente werden voraussichtlich ab August 2022 erteilt. Zu Beginn werden 17 Länder dabei sein: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien. Damit ende eine „mehr als 30-jährige Reise“ zu den EU-Einheitspatenten.

„Groß durchstarten“ dank Einheitspatent

„Wir helfen KMUs, jungen Unternehmen und allen Forschenden auf den Sprung zum neuen europäischen Einheitspatent. Wir checken Ihre Erfindungen, beraten und begleiten Sie, wenn Sie mit dem Einheitspatent groß durchstarten möchten“, sagt Mariana Karepova, Präsidentin des Österreichischen Patentamtes, am Donnerstag in einer Aussendung. Allfällige Patentstreitigkeiten werden in Österreich verhandelt. In Wien wird dafür eine eigene lokal Kammer eingerichtet, die vom Österreichischen Patentamt betreut wird.

Das nun beschlossene Protokoll (Protokoll zur vorläufigen Anwendung notwendiger Bestimmungen aus dem Vertrag für das Einheitspatentgericht) sieht vor, dass die Vorbereitungen für das Einheitspatentgericht starten. Die zentralen Kammern dieses neuen internationalen Gerichtes sollen in Paris und München entstehen. Ursprünglich war auch eine zentrale Kammer in London vorgesehen. Das Vereinigte Königreich ist aber nach dem Brexit nicht mehr beim Einheitspatent dabei. (APA/red)