Erdgaspipelines: EU will Förderungen einstellen

15. Dezember 2021 Drucken
Erdgaspipelines: EU will Förderungen einstellen
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Die EU will künftig neue Öl- und Erdgaspipelines nicht mehr mit eigenen Mitteln fördern. Unterhändler der EU-Mitgliedstaaten und des Europaparlaments einigten sich auf eine Reform der sogenannten TEN-E-Verordnung zum Ausbau grenzüberschreitender Energienetze.

Die EU will bis 2030 mindestens 55 Prozent weniger Klimagase ausstoßen als 1990 und bis 2050 klimaneutral werden, also alle Treibhausgase vermeiden oder speichern. Die EU-Kommission hatte im vergangenen Dezember einen Vorschlag zur Reform der sogenannten TEN-E-Verordnung von 2013 zum Ausbau grenzüberschreitender Energienetze vorgelegt. Die überarbeitete Verordnung setzt neue Schwerpunkte in der Energieproduktion, um die Klimaziele der EU zu erreichen. Besonders Stromnetze, Leitungen zu Off-Shore-Windparks und für klimafreundliche Gase wie Wasserstoff sollen gefördert werden. Neue Projekte wie Erdgaspipelines ausschließlich mit fossilem Öl oder Erdgas dürfen künftig keine EU-Unterstützung mehr erhalten.

Förderstopp auch für Erdgaspipelines in Malta und Zypern

Die Förderung erfolgt durch sogenannte Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCIs), die schneller genehmigt und mit EU-Geldern unterstützt werden können. Die Kommission stellte bereits im November eine neue PCI-Liste vor. Diese enthält jedoch weiterhin Gasprojekte, die schon Teil der vorherigen Liste waren – etwa bereits geplante Erdgaspipelines nach Malta oder Zypern. Umweltorganisationen hatten das kritisiert, da diese somit nach wie vor durch EU-Gelder finanziert werden können, obwohl Gas als fossiler Brennstoff Treibhausgase ausstößt.

All das muss noch vom Rat der EU-Staaten sowie dem Europaparlament bestätigt werden, dies gilt aber als Formalie. Die EU hat es sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 55 Prozent weniger Treibhausgase wie Kohlendioxid (CO2) auszustoßen als 1990, und bis 2050 klimaneutral zu werden, also alle Treibhausgase zu vermeiden oder zu speichern. (APA/red)