Der Gründergeist schlägt eindeutig die Krise. Die anhaltenden Zuwächse zeigen klar, dass sich Gründer:innen auch nicht von der schwersten Pandemie bremsen lassen“, so Elisabeth Zehetner-Piewald, Bundesgeschäftsführerin des Gründerservice in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Besonders erfreulich ist auch der stabile Höchststand bei den Gründerinnen. 2021 lag der Frauenanteil bei den Gründungen wie bereits 2019 und 2020 bei 45,1 Prozent.
Gewerbe und Handwerk dominieren bei Unternehmensgründungen
Die Verteilung der Gründungen auf die einzelnen Sparten entspricht im Wesentlichen den Vorkrisenjahren. Gewerbe und Handwerk verzeichnete einen Anteil von 37,9 Prozent, der Handel 29 Prozent, Information und Consulting 20,2 Prozent, Transport und Verkehr 5,5 Prozent und Bank und Versicherung 0,2 Prozent. Einzige Ausnahme ist die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft. Hier ist ein Rückgang von rund 1 Prozent zum Vorkrisenniveau beobachtbar ist. „Der Rückgang im Tourismus und Freizeitwirtschaft ist durch die besonderen Herausforderungen, mit denen die Branche in der Krise konfrontiert war, erklärbar“, so Zehetner Piewald. Im Fachgruppen-Ranking 2021 führt die Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, gefolgt von der Fachgruppe Versand-, Internet- & allgemeiner Handel. An dritter Stelle liegt die Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation, gefolgt von Direktvertrieb und Persönliche Dienstleister.
Bei den Neugründungen stabil zu den Vorjahren ist das Einzelunternehmen mit 75,7 Prozent und zusätzlich 5 Prozent als eingetragenes Einzelunternehmen die beliebteste Rechtsform. Bei den GmbH-Gründung ist eine Zunahme von 13,6 Prozent (2020) auf 14,8 Prozent ist zu verzeichnen. Daher plädiert die Bundesgeschäftsführerin für die Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KöSt). Denn die im Regierungsprogramm angekündigte Prüfung der Abschaffung der Mindest-KöSt würde vor allem Betrieben in der Startphase zugutekommen, wo noch keine Gewinne in der Phase des Unternehmensaufbaus zu erwarten sind.
Flexibilität bei Zeit- und Lebensgestaltung als Hauptmotiv
Die Top 3 Plätze bei den Hauptmotiven matchen sich seit Jahren um den ersten Platz. Das Hauptmotiv im Jahr 2021 ist für viele Gründer:innen die Flexibilität in der Zeit- und Lebensgestaltung gefolgt vom Wunsch ihr eigener Chef zu sein sowie dem Ziel, die Verantwortung, die sie als Angestellter zu tragen haben, in das eigene Unternehmen einzubringen. Auch die Gründung aus der Arbeitslosigkeit hat sich stabil bei rund 6 Prozent eingependelt. 37 Prozent der Gründungen erfolgten im Nebenberuf.
79,1 Prozent der Gründer:innen arbeiten von zu Hause und davon haben 55,3 Prozent einen Arbeitsplatz in einem Zimmer, das sie auch privat nutzen. Das bedeutet, den Gründer:innen steht kein abgeschlossener Raum für die Unternehmenstätigkeit zur Verfügung. Umso mehr begrüßt die WKÖ die neue Regelung, der Arbeitsplatzpauschale. Dabei sind ab 2022 bis zu 1.200 Euro als Pauschale für den Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung absetzbar – auch, wenn man kein eigenes Arbeitszimmer hat.
WKÖ: Novelle der Arbeitslosenversicherung für Selbständige notwendig
Um die positive Gründungsdynamik weiterhin zu befeuern, brauche es laut Zehetner-Piewald unter anderem die Abschaffung der Mindest-KöSt, die Einführung eines Beteiligungsfreibetrages sowie eine Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsschutzes für Gründer:innen. Hier brauche es Verbesserungen bei der unbefristeten Rahmenfristerstreckung, sprich des automatischen Anspruches auf Arbeitslosengeld aus einer früheren unselbständigen Tätigkeit. Der solle künftig schon nach drei Jahren statt bisher fünf Jahren unselbständigen Beschäftigung zugestanden werden.
Aber auch eine flexiblere Eintrittsmöglichkeiten in die freiwillige Arbeitslosenversicherung am Beginn der Selbständigkeit sei dringend erforderlich. Dabei wäre eine Verlängerung der Eintrittsmöglichkeit von sechs auf 24 Monate unbedingt notwendig. Denn gerade in den ersten Monaten könne der Geschäftserfolg nur mäßig eingeschätzt werden, da der Fokus in der Unternehmensentwicklung liegt und nicht beim Scheitern. Auch die Bindungsfrist von 8 Jahren sei zu unflexibel und muss auf 5 verkürzt werden.
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