Insolvenzen: 3 Tipps für Gläubiger

04. Februar 2022 Drucken
Insolvenzen: 3 Tipps für Gläubiger
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Nur rund fünf Prozent aller Insolvenzen in Österreich werden als Sanierungsverfahren eröffnet, 95 Prozent enden hingegen mit der Liquidation. Dadurch bleibt den Gläubigern nur wenig Hoffnung, ihre Forderungsausfälle in den nächsten Jahren durch neue Geschäfte mit ihren insolventen Kunden zurückzuverdienen. Kreditversicherungsexperte Peter Androsch hat Tipps.

Nach dem Auslaufen von staatlich verordneten Stundungen und Hilfsmaßnahmen gab es bereits im 4. Quartal 2021 einen spürbaren Anstieg der Insolvenzen. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit kam es zuletzt aber noch zu einem anderen Phänomen: „Während sich früher Eigen- und Gläubigeranträge noch weitgehend die Waage gehalten haben, gehen heute bereits fast 70 Prozent aller Anträge für Insolvenzen auf die Gläubiger zurück“, erklärt Peter Androsch, Geschäftsführender Gesellschafter der Kreditversicherungsmaklergesellschaft A.C.I.C. „Wir raten den Unternehmen schon seit längerem zu einem straffen Forderungsmanagement in Kombination mit weiteren Präventivmaßnahmen“, so der Experte weiter. Denn die Hoffnung auf ein späteres Sanierungsverfahren sei in rund 95 Prozent der Fälle vergebens.

1. Ein straffes Forderungsmanagement führen

Niemand ist gerne „lästig“. Besonders heikel wird die Sache aber dann, wenn ein wichtiger Kunde in Zahlungsverzug gerät und man insistieren muss. „Wenn umsichtige Zahlungserinnerungen oder gar eindringliche Mahnschreiben nicht mehr fruchten, sollten die Gläubiger keinesfalls vor weiteren Schritten zurückschrecken und auch nicht zu lange damit warten“, empfiehlt Androsch. Je nach „Eskalationsstufe“ sei das die Beauftragung eines Inkassobüros bis hin zum Gang vor die zuständigen Landes- bzw. Handelsgerichte, um dort Exekutions- oder Insolvenzanträge gegen die Kunden einzubringen. Viele Unternehmen würden nur die Gefahr sehen, einen wichtigen Kunden zu verprellen, übersehen aber das enorme Risiko, dass gerade dort ihre offenen Forderungen besonders groß sein dürften.

2. Diskret Informationen einholen

Je nach Branche und Betriebsgröße haben Unternehmen oft unzählige Neu- und Bestandskunden, über deren Bonität und vergangene Zahlungsverhalten sie manchmal nur unzureichend Bescheid wissen. Eine Möglichkeit, um Abhilfe zu schaffen, ist die Einholung von Informationen über Kreditauskunfteien. Die andere Option ist der Abschluss einer Kreditversicherung, weil im Zuge dessen die Kunden einem umfangreichen Screening unterzogen werden. „Die Kreditversicherer wollen natürlich auf Nummer sicher gehen, weil sie im Insolvenzfall die offenen Forderungen an die Lieferanten begleichen müssten. So mancher Lieferant ist im Zuge dieser Screenings dann sehr überrascht, wenn sie beiläufig erfahren, dass einer oder mehrere seiner Geschäftskunden, bzw. die handelnden Personen dahinter, bereits in der Vergangenheit mit anderen Gesellschaften in die Insolvenz geschlittert sind“, so Androsch.

3. Günstiges Zeitfenster nutzen

Die staatlichen Hilfsmaßnahmen für die Unternehmen haben noch zu einem anderen interessanten Phänomen geführt. „Durch die künstlich niedrig gehaltenen Quoten an Insolvenzen hatten die Kreditversicherer bzw. in weiterer Folge auch die Rückversicherer in den vergangenen 1,5 Jahren nur sehr geringe Schadensverläufe zu verzeichnen“, erläutert Androsch. Dadurch sind diese derzeit noch kulant bei der Vergabe von Kreditlimiten und die Prämien sind relativ niedrig. „Es ist ein Zeitfenster, das findige Lieferanten derzeit noch nutzen können, um ihre Forderungen für mindestens ein Jahr zu relativ guten Konditionen abzusichern“, so der Experte. Viel Zeit bleibe allerdings nicht mehr.