Ende von 2G: Handel hofft auf Kundentreue

11. Februar 2022 Drucken
Ende von 2G: Handel hofft auf Kundentreue
© APA/ Hans Punz

Der Handel hofft auf die Treue der Kunden nach dem Ende der 2G-Pflicht. „Wenn wir Geschäfte in den Regionen haben, dann sollten wir dort auch einkaufen.“ Vom „oh wie schade“ nachdem die kleinen Anbieter ihre Rollläden heruntergelassen haben, „können wir nicht leben“, erklärte Handelsobmann Rainer Trefelik.

Es sei ohnehin davon auszugehen, dass die Coronapandemie das Konsumverhalten nachhaltig beeinflusst hat – Stichwort Onlinehandel. Dass die 2G-Plicht nur für den Handel mit nicht lebenswichtigen Produkten gegolten hat, während für den Lebensmittelhandel die Maske reichte und dort auch vom Bürobedarf bis zur Gartenerde weit mehr als Brot und Butter verkauft wurde, habe obendrein für „viel Emotion“ gesorgt. Es herrsche aber Rechtsfrieden, „Händler gegen Händler bringt nichts“, so Trefelik.

Wichtig sei die Lockerung auch als Schritt hin in Richtung Entspannung und gegen die Polarisierung in der Gesellschaft. Morgen, Samstag, sei mit dem Ende der 2G-Pflicht jedenfalls ein Freudentag, der allerdings nicht die anderen Herausforderungen von einem auf den anderen Tag löse – wie etwa die Problematik um die Mietreduktionen während der Pandemie.

Handel ohne 2G: „Kein Ansteckungsherd“

Dass der Öffnungsschritt zwar auf der einen Seite mehr Kunden bringen, aber andererseits vorsichtige Konsumenten verschrecken könnte, glaubt Trefelik nicht. Schließlich habe sich im Lebensmittelhandel, wo keine 2G-Pflicht herrschte, gezeigt, dass der Handel kein Ansteckungsherd ist. „Der Handel ist und war sicher“, betonte der Chef der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer. „Der heurige Valentinstag ist jedenfalls ein willkommener Impuls für den krisengebeutelten Einzelhandel“, hofft der Handelsobmann auf gute Umsätze.

Klare Worte findet er für die zahlreichen Demonstrationen der Impfpflicht-Gegner, die auch wieder für dieses Wochenende angekündigt sind. „Hier passt die Wertigkeit nicht mehr. Wir reden da von einem regelmäßigen Lahmlegen der Hauptverkehrsstraßen.“ Es gebe ein garantiertes Recht auf Versammlungsfreiheit, aber auch auf Erwerbsfreiheit. (APA/red)