Gemeinsam mit namhaften Unternehmen fordert die Geschäftsführung von Deloitte Österreich die politischen Entscheidungsträger auf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die jegliche Diskriminierung beim öffentlichen Anbieten von Waren und Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr verbietet. In der Petition wird die Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Gleichbehandlungsgesetzes gefordert. Nach der aktuellen österreichischen Gesetzeslage ist es noch immer zulässig, beim öffentlichen Anbieten von Waren und Dienstleistungen zu diskriminieren. Auch das aktive Bewerben einer diskriminierenden Art und Weise der Leistungserbringung ist derzeit noch rechtens. Die Petition soll die Gleichberechtigung stärken.
Nach dem Bundesgesetz über die Gleichbehandlung ist zwar beim öffentlichen Anbieten von Gütern und Dienstleistungen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der ethnischen Zugehörigkeit verboten, die Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung ist aber erlaubt. Nur im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis ist eine solche Diskriminierung ebenso verboten. Aus diesem Grund setzt sich Deloitte gemeinsam mit anderen großen Unternehmen für die Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Gleichbehandlungsgesetzes ein.
Forderung nach Änderung im Gleichbehandlungsgesetz
„Der Erfolg der österreichischen Wirtschaft beruht auf den hervorragenden Leistungen aller Mitarbeitenden. Bei Deloitte legen wir sehr großen Wert auf eine inklusive Unternehmenskultur und Diversität in unseren Teams. Es ist uns ein Anliegen, dass jede Person ihr individuelles Potenzial entfalten kann und vor jeglicher Benachteiligung geschützt wird“, betont Harald Breit, CEO von Deloitte Österreich. „In der Wirtschaft und Gesellschaft darf kein Platz für Diskriminierung sein. Menschen sollten unabhängig von deren Geschlecht, Nationalität, Religion oder sexueller Orientierung die gleichen Rechte haben – das muss auch für den uneingeschränkten Zugang zu Waren und Dienstleistungen gelten. Es ist wahrlich an der Zeit, dass der Anwendungsbereich des Gleichbehandlungsgesetzes ausgedehnt wird.“
„Im Sinne einer inklusiven Gesellschaft sollte jede Person die Freiheit haben, öffentlich zugängliche Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Für uns ist das schon jetzt selbstverständlich. Gerade der Zugang zu Finanzdienstleistungen bedeutet – neben der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – auch die Möglichkeit, persönlichen Wohlstand aufzubauen. Die Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes mit einer Stärkung des Schutzes vor Diskriminierung ist längst überfällig und absolut notwendig“, sagt Alexandra Habeler-Drabek, CRO der Erste Group Bank AG.
Die teilnehmenden Unternehmen sind Anyline, byrd, EBCONT communication, Erste Group, EY, Medizinische Universität Wien, Microsoft, PwC, SAP, TU Wien, Wolf Theiss und die WU Wien.