Demnach wäre man nach einer Infektion nicht mehr gezwungen, daheim zu bleiben, sondern man könnte sich fast überall hin mit Maske bewegen. Im Gesundheitsministerium wird auf APA-Anfrage betont, dass es sich um eine Arbeitsfassung halte. Eine Entscheidung, ob es tatsächlich zum Aus für die Corona-Quarantäne kommt, sei noch nicht getroffen, hieß es aus dem Büro von Ressortchef Johannes Rauch (Grüne). Einen genauen Zeitplan für die Entscheidung gibt es noch nicht.
Laut dem Verordnungstext, der auf oe24.at komplett veröffentlicht ist, muss die Maske indoor außerhalb des eigenen Wohnbereichs durchgehend getragen werden, wenn ein Zusammentreffen mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Bei Zusammenkünften mit anderen Personen ist sie jedenfalls anzulegen, ob bei privaten Treffen, in Freizeiteinrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Autos. Selbst ins Bad kann man, wenn man die Maske aufhat. Kein explizites Verbot gibt es etwa auch für die Gastronomie, essen oder trinken darf man dort freilich nichts, da es dafür keine Ausnahme vom Maskentragen gibt. Im Freien kann sie an sich unten bleiben, so ein Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden kann.
Nicht überall Aus für Corona-Quarantäne
Neben der Maske sollen für Infizierte auch Betretungsverbote kommen. Diese gelten etwa in Spitälern, Pflege- und Behindertenreinrichtungen, in Kindergärten, Volksschulen und Horten, nicht aber für dort Beschäftigte. Wenn die Maske aus medizinischen Gründen (z.B. Schwangerschaft) nicht getragen werden kann oder die Ausübung des Jobs verunmöglicht wird (etwa bei Musikern), dürfen Infizierte auch ihren Arbeitsort nicht betreten.
Infizierte und nicht infizierte Personen sollen sowohl in der Arbeit als auch beispielsweise in Pflegeheimen räumlich getrennt werden. Corona-positive Patienten sollen zudem von positiv getestetem Personal betreut werden. Treffen nur positiv Getestete aufeinander, müssen sie auch keine Maske benützen.
Die Verkehrsbeschränkungen gelten, sobald ein positiver Test vorliegt, das kann auch ein Antigentest sein. Wenn dieser durch einen negativen PCR-Test falsifiziert ist, gelten die Beschränkungen als aufgehoben. Die Dauer ist an die aktuelle Quarantäne angelehnt – zehn Tage, jedoch kann man sich nach fünf Tagen freitesten. Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen laut dem Entwurf mit August. (APA/red)
Linksammlung:
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Die wichtigsten Links von Behörden und Institutionen für Unternehmen rund um das Coronavirus finden sich hier.
„Modellbasierte Schätzung des Immunisierungsgrades in Österreich“
Die weiteren Prognosen auf sozialministerium.at.
Corona-Panel: https://viecer.univie.ac.at/coronapanel
Die Prognosen auf der Homepage des Gesundheitsministerium finden sich hier!