Änderungen bei der Corona-Quarantäne gibt es auch für Kranke mit Symptomen: Für einen Krankenstand muss man sich aktiv beim Arzt melden. Denn mit dem Aus der Corona-Quarantäne gibt es auch keine Absonderungsbescheide mehr, die bisher automatisch zur Krankschreibung führten. Nunmehr muss man sich selbst drum kümmern, vom Arzt krankgeschrieben zu werden. Das geht auch telefonisch, allerdings nur für Coronafälle mit Symptomen. Mit allen anderen Krankheiten muss man in die Ordination. Und wer zwar Corona-positiv ist, aber keine Symptome hat, kann nicht krankgeschrieben werden.
In letzterem Fall darf man nämlich jetzt nicht nur für Erledigungen und Freizeitaktivitäten das Haus verlassen, sondern auch zur Arbeit – alles mit Maske. De facto keine Beschränkungen gibt es, wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen. Man darf beispielsweise auch auf Veranstaltungen und sogar in Schwimmbäder oder Gasthäuser – allerdings muss die Maske stets oben bleiben, etwas zu konsumieren ist ausdrücklich nicht gestattet. Alten- und Pflegeheime, Gesundheitseinrichtungen, Kindergärten, Volksschulen und Horte dürfen von Infizierten nicht betreten werden, außer, man arbeitet dort.
Zu beachten ist, dass die Verkehrsbeschränkungen nicht erst nach einem positiven PCR-Test laufen, sondern bereits nach einem Antigen-Test, der eine Infektion mit Covid anzeigt. Wird dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt, fallen die Vorgaben. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf kann man sich freitesten. Die Umstellung auf die Verkehrsbeschränkung mit 1. August gilt auch für jene, die in den Tagen davor noch in Quarantäne mussten.
Wieder in Kraft ist die Risikogruppen-Verordnung: Damit können Personen freigestellt werden, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. (APA/red)
Linksammlung
Der aktuelle Covid-19-Tracker findet sich hier!
Die wichtigsten Links von Behörden und Institutionen für Unternehmen rund um das Coronavirus finden sich hier.
„Modellbasierte Schätzung des Immunisierungsgrades in Österreich“
Die weiteren Prognosen auf sozialministerium.at.
Corona-Panel: https://viecer.univie.ac.at/coronapanel
Die Prognosen auf der Homepage des Gesundheitsministerium finden sich hier!