Energiekostenzuschuss für Unternehmen: Verpflichtende Voranmeldung vom 7.11. Bis 21.11.2022

04. November 2022 Drucken
Energiekostenzuschuss für Unternehmen: Verpflichtende Voranmeldung vom 7.11. Bis 21.11.2022
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Mit dem aws Energiekostenzuschuss wurde von der österreichischen Bundesregierung eine neue Zuschussförderung ins Leben gerufen. Die Förderung ist Teil des Anti- Teuerungspakets und hat zum Ziel, die durch den russischen Angriffskrieg entstandenen Mehrkosten bei Strom, Erdgas und Treibstoffen für Unternehmen teilweise abzufedern, den Wirtschaftsstandort in der aktuellen Krise zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Analog zur Abfederung der Teuerung für private Haushalte sollen mit dem „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“ nun auch nach dem aktuell vorliegenden aws-Flyer gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen und Branchen (nicht aber ausgeschlossene Sektoren wie beispielsweise energieproduzierende Unternehmen, mineralölverarbeitende Unternehmen, Banken und Versicherungen sowie Unternehmen aus dem Realitätenwesen) hinsichtlich Mehrkosten für angeschaffte und verbrauchte Energie im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.9.2022 entlastet werden. Für Betriebe in der Landwirtschaft ist eine eigene Sonderrichtlinie in Ausarbeitung.

Erste Details zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen sind bereits seit Wochen medial bekannt, die entsprechende Richtlinie wurde allerdings noch nicht veröffentlicht. Damit fehlen nach wie vor Informationen über wichtige entscheidungsrelevante Details. Gleichzeitig startet für alle Unternehmen, die einen Energiekostenzuschuss beantragen wollen, die verpflichtende Voranmeldung innerhalb eines aus heutiger Sicht verbindlich festgelegten Zeitkorridors von Montag, 7. November 2022 (Uhrzeit des Beginnes noch offen von der aws) bis Montag 21. November 2022. Die Voranmeldung hat im Fördermanager der asw zu erfolgen. Für die tatsächliche, spätere Antragstellung bekommen Sie dann ein Zeitfenster (voraussichtlich eine Woche) von der aws übermittelt, in dem Sie Ihren Antrag formal im aws-Fördermanager einreichen können.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund begrenzter Budgetmittel von 1,3 Milliarden Euro ein „first come, first served“-Prinzip für den Energiekostenzuschuss (und die verpflichtende Voranmeldung dafür) gilt. Das bedeutet, wer sich nicht rasch anmeldet, könnte auch leer ausgehen.

Laut aws sind bei der Voranmeldung folgende Daten erforderlich:

  • Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses 700.000 Euro überschritten hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit Erklärung dazu)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen
  • Die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei Kontaktpersonen bekanntgegeben werden)

Die Steuerberatung LBG stellt Ihnen den aws-Flyer zur Verfügung, der Ihnen zumindest den aus heutiger Sicht bestmöglichen Einblick geben soll, wer in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen sinnvollerweise einen Energiekostenzuschuss beantragen kann und wer davon ausgeschlossen ist. Wir bedauern sehr, dass selbst im aws-Flyer mehrfach auf noch fehlende Details verwiesen wird.

Stand: 3. November 2022 | LBG

Ergänzung 7. November 2022

Die Fristen für die Voranmeldung und Antragstellung werden geändert und sind nunmehr in den folgenden Zeiträumen möglich:

Voranmeldung: vom 7.11.2022 bis 28.11.2022
Antragstellung: vom 29.11.2022 bis 15.2.2023

Weiters informiert die aws, dass in Ergänzung zum Energiekostenzuschuss ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung ist: Dieses ermöglicht Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als 6.666 Euro ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von 2.000 Euro Zuschussbetrag gem. aws Energiekostenzuschuss fallen) einen Zuschuss zu beantragen.

HINWEIS: Es handelt sich dabei um eine ergänzende Maßnahme – eine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss ist für diese betroffenen Unternehmen (Energiemehrkosten < 6.666 Euro im Zeitraum 1.2.2022 – 30.9.2022) NICHT erforderlich. Informationen zu dieser ergänzenden Maßnahme werden nach der Ausarbeitung auf der aws-Homepage zur Verfügung gestellt.