Ein wesentliches Instrument, um F&E Aktivitäten in Österreich zu unterstützen und nach Österreich zu holen, ist die Forschungsprämie. Unternehmen können für Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung eine Prämie in Höhe von 14 Prozent beantragen. 2018 wurde die Forschungsprämie von 12 auf 14 Prozent erhöht. Seither verzeichnet man jedes Jahr eine Steigung der Forschungsaktivität der Unternehmen. Zum Vergleich: 2017 wurden 713 Millionen Euro beantragt, 2019 rund 758 Millionen Euro und 2020 und 2021 wurde die Marke von einer Milliarde bei der Beantragung geknackt. 2022 wurden insgesamt über 9.100 Forschungsprojekte mit einem Volumen von 1,18 Milliarden Euro eingereicht. Rund 80 Prozent der Unternehmen, die Forschungsprämien beantragen, sind KMU. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurden wichtige Verbesserungen für Unternehmen umgesetzt, u.a. der Erlass von Teil-Bescheiden sowie die um einen Unternehmerlohn erweitere Bemessungsgrundlage.
„Die Forschungsprämie ist ein wichtiger Standortfaktor und holt innovative Unternehmen nach Österreich. Im internationalen Wettbewerb braucht es attraktive Rahmenbedingungen für Forschung- und Entwicklungsaktivitäten, um die Innovationskraft der heimischen Wirtschaft weiter auszubauen. Mit den neuen Regelungen profitieren jetzt verstärkt auch forschungsaktive Start-ups und KMU von der Forschungsprämie“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Innovationsstandort Österreich ist attraktiv
Ob es sich tatsächlich um F&E-Aktivitäten handelt, überprüft die Forschungsförderungsgesellschaft FFG in Gutachten. Die Entscheidungen über eine Zuerkennung einer Forschungsprämie erfolgen durch die Finanzämter. Diese ziehen die fachliche Expertise der FFG bei Bedarf auch im weiteren Abgabeverfahren hinzu. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt seit 2013 stabil bei rund 40 Tagen.
„Die Kombination aus direkter und indirekter Förderung macht den Innovationsstandort Österreich so attraktiv. Ganz besonders freut es uns daher, dass die Finanzämter bei der Erstellung der Gutachten für die Forschungsprämie auf das Know-how und die Expertise der FFG vertrauen und wir als unabhängige Expertenorganisation dazu beitragen können, die heimischen F&E-Investitionen weiter zu stärken“, so FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth und FFG-Geschäftsführer Klaus Pseiner.
Laut F&E-Beilage zum Budget 2023 lag der Steuerausfall durch die Forschungsprämie im Jahr 2020 bei 1,05 Mrd. Euro und ging 2021 auf 890 Mio. Euro zurück. Für das Jahr 2022 bzw. 2023 wird von einem Zielwert von 1,0 bzw. 1,1 Mrd. Euro ausgegangen.
Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) verwies auf Verbesserungen, die mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 umgesetzt wurden, etwa den Erlass von Teil-Bescheiden und die um einen Unternehmerlohn erweitere Bemessungsgrundlage. Dadurch könnten verstärkt auch forschungsaktive Start-ups und KMU von der Forschungsprämie profitieren. Für Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) rechnet sich die Forschungsprämie auch für den Steuerzahler, da sie Investitionen in Österreich ankurble und damit ein internationaler Standortvorteil erzielt werde. (APA/red)