Anforderungen an Unternehmen ändern sich laufend. Regelmäßige Bildungsmaßnahmen sind daher wichtig, um auf dem Laufenden zu bleiben bzw. unternehmerischen Erfolg zu generieren. „Die Fachgruppe UBIT Wien hat nun mit dem Bildungsbonus erstmals eine Möglichkeit geschaffen, ihre Mitglieder bei berufsbezogenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern“, unterstreicht UBIT Wien Obmann Martin Puaschitz die neue Initiative zur Unterstützung von Wiener Betrieben.
25.000 Betriebe sind berechtigt
Die Aus- und/oder Weiterbildung kann von Gewerbeinhabern, Berufsberechtigen oder gewerberechtlichen Geschäftsführern in Anspruch genommen werden. Erstattet werden bis zu 80 Prozent der Ausgaben für Kurskosten im Rahmen von berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen mit einer Obergrenze von 500 Euro pro Betrieb.
Grundsätzlich läuft die Aktion bis Ende des Jahres bzw. endet, sobald das Budget für die Maßnahme ausgeschöpft ist. „Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich – Förderantrage, die alle Kriterien erfüllen, werden in der Abwicklung nach Einlangen gereiht“, so Martin Puaschitz.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden aktive Mitglieder der Wiener Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie „UBIT“.
Was wird gefördert?
Gefördert werden im Rahmen von berufsbezogenen Aus- und/oder Weiterbildungsmaßnahmen angefallene Kurskosten. Diese Aus- und/oder Weiterbildungen müssen einen unmittelbaren Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit des/der Gewerbeinhabers/Gewerbeinhaberin, des/der Berufsberechtigten oder des/der gewerberechtlichen Geschäftsführers/Geschäftsführerin aufweisen und zwischen dem 01.01.2023 und 31.12.2023 begonnen haben und bis spätestens 31.12.2023 bezahlt sowie abgeschlossen worden sein.
Wer kann die Aus- und/oder Weiterbildung in Anspruch nehmen?
Die Aus- und/oder Weiterbildung kann von Gewerbeinhaber:innen, Berufsberechtigen oder gewerberechtlichen Geschäftsführer:innen in Anspruch genommen werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderbare Aus- und/oder Weiterbildungen können zu 80 % gefördert werden, wobei die maximale Zuschusshöhe pro Mitglied mit 500,00 Euro begrenzt ist.
Weitere Informationen zum Bildungsbonus gibt es hier.