Regierung will Gründungen für Startups vereinfachen

26. Mai 2023 Drucken
Regierung will Gründungen für Startups vereinfachen
@ APA/B. Gindl

Die Regierung schlägt Steuererleichterungen vor, um Start-up-Gründungen in Österreich zu erleichtern. Einerseits soll es für diese Unternehmen einfacher werden, Mitarbeiter an der Firma zu beteiligen.

Eine neue Gesellschaftsform soll außerdem ermöglichen, dass die Mindeststeuer niedriger ausfällt. Der Gesetzesvorschlag wurde am Freitag von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) vorgestellt und geht nun in die Begutachtung. Startups versucht oft, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, damit sie nicht zu anderen Firmen abwandern. Nach geltendem Recht wird aber bei der Übertragung der Anteile sofort Lohnsteuer fällig, obwohl die Entlohnung kurz nach der Gründung oft noch sehr gering ist oder überhaupt noch kein Lohn gezahlt wird, die Begünstigten also keine Einkommen haben, aus denen sie die Steuer bezahlen könnten. Künftig wird die Besteuerung aufgeschoben, in der Regel bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile, so der Vorschlag. Damit werden erst Steuern bezahlt, wenn auch Geld fließt.

Startups: Neue Regelung für Besteuerung der Erlöse

Der Erlös aus dem Verkauf der Anteile soll außerdem künftig zu drei Vierteln wie Kapitalerträge pauschal mit 27,5 Prozent besteuert werden. Der Rest fällt unter den Lohnsteuersatz. In der Regel macht der Wertzuwachs der Anteile im Laufe der Jahre den Anreiz dieses Instruments aus – dieser Wertzuwachs wird so zu 75 Prozent Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgestellt. Außerdem erspart sich das Startup den aufwendigen Prozess, am Anfang seines Bestehens den Unternehmenswert zu ermitteln, damit der Anteilstransfer besteuert werden kann.

Um die Anfangsphase von Startups zu unterstützen wird als neue Rechtsform eine „Flexible Kapitalgesellschaft“ (FlexKap) geschaffen. Hier ist das Mindeststammkapital 10.000 Euro, statt 35.000 wie bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Damit sinkt die Mindestkörperschaftssteuer – fünf Prozent des Stammkapitals pro Jahr – um rund zwei Drittel oder 1.250 Euro im Jahr. Das Finanzministerium schätzt, dass sich alle Start-ups zusammen im Jahr 50 Mio. Euro ersparen.

Gesetzesentwurf für „mehr Spielraum für Investitionen“

„Mit diesen Maßnahmen bleibt unseren Startups mehr Spielraum für Investitionen. So verbessern wir das Umfeld für junge Unternehmen und können unsere Talente in Österreich halten“, sagt Brunner zu dem Gesetzesentwurf. Und Zadic hebt hervor: „Mit der FlexKap verbinden wir die Vorteile einer GmbH mit denen einer AG – und ermöglichen somit einfaches und flexibles Gründen.“

Die Geschäftsführer der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG, Henrietta Egerth und Klaus Pseiner begrüßten das präsentierte Maßnahmenpaket. Tech-Startups und Spin-offs seien für die Transformation der Wirtschaft ein essenzieller Faktor. Die nun vorgeschlagenen Maßnahmen brächten Erleichterungen bei Gründungen und Mitarbeiterbeteiligungen, hieß es am Freitag in einer Aussendung. (APA/red)