Exportkredite: Neue Richtlinien vereinfachen Außenhandel und fördern Nachhaltigkeit

19. Juli 2023 Drucken
Exportkredite: Neue Richtlinien vereinfachen Außenhandel und fördern Nachhaltigkeit
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Mit 15. Juli 2023 bietet das aktualisierte Regelwerk der OECD für Exportkredite künftig mehr Gestaltungsspielraum bei Finanzierungskonditionen und zusätzliche Anreize für nachhaltige Projekte.

Das von der OECD veröffentlichte Regelwerk „Arrangement on Officially Supported Export Credits“ ist eines der wichtigsten internationalen Regelwerke für Export Credit Agencies (ECAs) wie beispielsweise der Österreichischen Kontrollbank (OeKB). Die OeKB stellt Exporthaftungen des Bundes und Kreditversicherungspolizzen aus und übernimmt damit anteilig Zahlungsausfallrisiken im Ausland. Mit Banken als Partner erhalten kleine, mittlere und große Unternehmen zinsgünstige Finanzierungslösungen, um Wachstum zu fördern. 

Mit der Neuauflage soll die Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft gestärkt und insbesondere nachhaltige Projekte gefördert werden. 

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Laufzeit: Die verschiedenen Laufzeitmodelle wurden vereinheitlicht und zum Teil verlängert. Für Projekte, die unter das „Klimaabkommen“ fallen sind längere Laufzeiten möglich.
  • Rückzahlungsmodalitäten: Die Rückzahlungsprofile können stärker an den Cashflow angepasst werden. Das Bedeutet für Unternehmen, dass die Kreditkonditionen flexibler an das Geschäftsmodell angepasst werden können. 
  • Prämienanpassung: Änderungen bei der Prämienberechnung führen zu einer Abflachung der Prämienkurve bei langen Laufzeiten. Die Berechnungsmethode der Mindestprämien wurde angepasst.
  • Ausweitung des Klimaabkommens: Der Geltungsbereich des Klima-Sektorabkommens CCSU (Sector Understanding on Export Credits for Renewable Energy, Climate Change Mitigation and Adaptation, and Water Projects) wurde überarbeitet und erweitert. Die besseren Finanzierungskonditionen können zukünftig einem größeren Adressatenkreis angeboten werden. Damit sollen weitere Anreize für die Unterstützung geschaffen werden.

Weitere Informationen dazu gibt es unter Neue Regeln zur Bewältigung aktueller Herausforderungen seit 15. Juli in Kraft (oekb.at)