Anträge für die Energiekostenpauschale können Online von 8. August bis 30. November 2023 über gestellt werden und sind rückwirkend für das abgelaufene Jahr 2022 möglich, wie die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) am Dienstag mitteilte. Die Pauschalförderung werde automatisiert berechnet und könne bis zu 2.475 Euro betragen, so die für die Abwicklung zuständige FFG. Es seien keine Dokumente, Belege, Energieintensitätsnachweise oder Steuerunterlagen notwendig. Erforderlich seien lediglich eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP).
Die jeweilige Förderhöhe wird den Angaben zufolge auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz berechnet. Die Antragstellerinnen und Antragsteller sollen sofort bei der Einreichung eine Information über die berechnete Förderung erhalten, die innerhalb weniger Tage ausbezahlt werde.
„Das ist eine gute Nachricht für viele kleine Unternehmen, die im vergangenen Jahr mit explodierenden Energiekosten zu kämpfen hatten“, so der Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Karlheinz Kopf, in einer Aussendung. Das Warten habe endlich ein Ende. Der Zuschuss beträgt zwischen 110 Euro und 2.475 Euro.
Wichtig aus Sicht der WKÖ sei, dass nach dem jetzigen grünen Licht für das Energiekostenpauschale für 2022 nun rasch die Vorbereitungen für das Energiekostenpauschale für 2023 starteten. Nach wie vor offen sei die Beantragungsmöglichkeit für den Energiekostenzuschuss (EKZ) II, der im Dezember 2022 von der Regierung angekündigt worden sei und „ebenfalls endlich auch auf Schiene gebracht werden muss“. (APA/red)