Darin vorgesehen sei ein Grundrecht auf Information, das Amtsgeheimnis werde für Bund, Länder und alle Gemeinden – unabhängig von deren Größe – abgeschafft. Noch diskutiert wird bei der proaktiven Veröffentlichungspflicht. Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass Bund, Länder und Gemeinden Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantworten und ihnen Informationen erteilen müssen. Vor allem die Gemeinden machen gegen diese Pläne seit Langem mobil, sie fürchten enormen Aufwand für die Verwaltung.
In einem Entwurf von Mitte Juni, über den das Ö1-„Morgenjournal“ am Mittwoch berichtet hat und der auch der APA vorliegt, wird nun eine Einschränkung des Gesetzes auf die 87 österreichischen Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vorgeschlagen. Konkret müssten demnach nur diese „Informationen von allgemeinem Interesse“ in einer jedermann zugänglichen Art und Weise proaktiv veröffentlichen. Gemeindebund-Generalsekretär Walter Leiss betonte im Ö1-„Mittagsjournal“, dass er am liebsten für keine einzige Gemeinde eine proaktive Verpflichtung zur Veröffentlichung hätte. Wenn diese schon auch für die Gemeinden gelten müsse, wäre die Beschränkung auf jene mit mehr als 10.000 Einwohnern aber „vertretbar“.
Der Gesetzesentwurf der Koalition sehe „selbstverständlich“ die Abschaffung des Amtsgeheimnisses für Bund, Länder und alle Gemeinden vor, wurde im Grünen Klub gegenüber der APA betont. Wenn etwa eine Bürgerin wissen wolle, wie viel der Schwimmbadausbau gekostet habe, müsse ihr diese Auskunft erteilt werden. Die Einschränkung, von der nun gesprochen werde, betreffe nur den Teil des Gesetzes zur proaktiven Veröffentlichungspflicht – und dazu sei „das letzte Wort noch nicht gesprochen“, hieß es gegenüber der APA.
Im Büro von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) wollte man das Papier mit Verweis auf die noch laufenden Verhandlungen nicht inhaltlich kommentieren. Die Einführung der Informationsfreiheit sei jedenfalls ein „Paradigmenwechsel“ und bei den Gesprächen mit Stakeholdern sei es den Koalitionspartnern ein großes Anliegen, Bedenken anzuhören und ernst zu nehmen. Bei der Erarbeitung eines Entwurfs befinde man sich jedenfalls in den letzten Zügen, hieß es auch dort. VP-Klubobmann August Wöginger sprach nach dem Ministerrat von finalen Gesprächen: „Dieses Gesetz wird es geben.“
Alarmiert über den Arbeitsentwurf mit den Ausnahmen für kleinere Gemeinden zeigte sich unterdessen NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger. Dieser sehe „derart viele Ausnahmen vor, dass ganze Dunkeldörfer drohen“, warnte sie in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Die NEOS wollen nun in der kommenden Nationalratssitzung erneut ihr seit Jahren fertig ausformuliertes „echtes Informationsfreiheitsgesetz“ auf die Agenda setzen, „denn was wir brauchen ist maximale Transparenz und Offenlegung“. (APA/red)