Deutschland beschloss erste Regelungen für Wasserstoff-Kernnetz

10. November 2023 Drucken
Deutschland beschloss erste Regelungen für Wasserstoff-Kernnetz
@ APA/dpa

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag den ersten Schritt zum Aufbau eines Leitungsnetzes für Wasserstoff (H2) beschlossen.

Mit dem Wasserstoff-Kernnetz sollen zentrale Verbindungen zwischen Häfen, Kraftwerken, Speichern und Industriezentren in den nächsten zehn Jahren vorbereitet werden. Gas-Leitungsbetreiber müssen nun unverzüglich ihre Konzepte in den verpflichtenden Netzentwicklungsplan einfügen. Wie der Aufbau finanziert wird, soll später entschieden werden. Mit der Reform des deutschen Energie-Wirtschaftsgesetzes (EnWG), das mit den Stimmen der Ampel-Koalition verabschiedet wurde, wird zudem geregelt, dass künftig bei drohender Stromnetzüberlastung Wind- und Solaranlagen nicht abgeschaltet werden, sondern der Überschussstrom möglichst etwa zur Wasserstoffproduktion genutzt werden kann. Ferner gibt das Gesetz der Bundesnetzagentur mehr Spielraum bei Ausbau und Finanzierung von Energieleitungen.

Wasserstoff – vor allem erzeugt mit Wind- und Solarstrom – soll künftig eine zentrale Rolle als möglichst klimaneutraler Brennstoff in Deutschland spielen. Er soll im Schiffs- und Flugverkehr eingesetzt werden sowie Erdgas in Kraftwerken ablösen. Zudem wird er in Industrieprozessen wie der Stahlproduktion benötigt, um etwa die klimaschädliche Kokskohle zu ersetzen. Große Mengen des Wasserstoffs müssen allerdings importiert werden oder werden rund um die Nordsee mit Hilfe von Windkraft erzeugt. Daher müssen Leitungen von Norden nach Süden, von und zu Gasspeichern, zu den Kraftwerken und Industriezentren aufgebaut werden.

Wasserstoff-Zugang nach EU-Vorgaben

Wie und in welchem Maß die Kosten über die Nutzung der Leitungen getragen werden, ist noch offen. Der deutsche Bundesnetzagentur wird dabei eine zentrale Rolle zukommen. Ihre Unabhängigkeit wird mit dem Gesetz gestärkt, was allerdings in erster Linie auf Druck der Europäischen Union (EU) und wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2021 umgesetzt wird. Die Agentur bekommt jetzt schrittweise mehr Spielraum bei Ausbau und Finanzierung der Leitungen über Gebühren der Verbraucherinnen und Verbraucher. Auf der anderen Seite muss der Bund so Einfluss abgeben: Die Agentur muss sich dann direkt nach EU-Vorgaben zum Zugang zu den Netzen und den Gebühren richten. Entgelte dürfen künftig keine anderen politischen Ziele mehr haben.

Da die Betreiber ein natürliches Monopol haben, werden die verlangten Gebühren nach Vorgaben reguliert, die bisher der Bund festlegte. Zentral dabei ist die sogenannte Anreizregulierung. Über diese wird über verschiedene Stellschrauben wie die Verzinsung des Eigenkapitals bestimmt, wie hoch die Gebühren maximal sein dürfen. Festgelegt wird dies in Fünfjahresperioden.

Damit sollen etwa beim Bau von Leitungen zu hohe Profite der Betreiber vermieden werden. Auf der anderen Seite wollte die Regierung in Berlin aber die für die Energiewende wichtigen neuen Trassen nicht verhindern. Für private Verbraucher machen Netzentgelte etwa ein Fünftel des Strompreises aus, beim Gas können es bis zur Hälfte sein.