Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 wurde mit § 3 Abs 1 Z 35 EStG eine neue Steuerbefreiung im Einkommensteuerrecht geschaffen, die bereits in 2022 rückwirkend auf Unternehmensgewinne des Jahres 2021 anwendbar ist.
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Die Arbeitnehmerveranlagung kann für 2021 bereits beim Finanzamt eingereicht werden, idealerweise über FinanzOnline, alternativ mittels Formular.
Die Wechselbereitschaft der Österreicher:innen bleibt unverändert: 46 Prozent der Erwerbstätigen sind laut einer Studie von XING offen für einen Stellenwechsel, 2021 waren es 47 Prozent. Immer wichtiger bei der Jobsuche wird für Arbeitnehmer:innen die Unternehmenskultur.
Das Jahr 2022 bringt wichtige Neuerungen für die Personalverrechnung: Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Lohnabgaben.
Die Österreicher üben sich nach wie vor in Zurückhaltung, was den offenen Umgang mit Gehältern angeht. So finden es nur vier Prozent als positiv, über das Einkommen gefragt zu werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu.
Eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der deutschen Bertelsmann-Stiftung präsentiert Österreich in manchen Fragen der Aus- und Fortbildung als Vorbild für Deutschland. So weist die Analyse darauf hin, dass es in Österreich bereits seit 2008 eine Ausbildungsgarantie für Unter-25-Jährige gibt.
Trotz des zunehmenden Fachkräftemangels sind Österreichs Unternehmen mehrheitlich nicht bereit, höhere Löhne zu zahlen, um Stellen attraktiver zu machen. Laut einer aktuellen Online-Umfrage von karriere.at gibt jedes zweite befragte Unternehmen an, zumindest eine Stelle seit mehr als sechs Monaten nicht besetzen zu können.
Der Verband AustrianStartups fordert von der Regierung eine Modernisierung der Mitarbeiterbeteiligung. Beschäftigte am Unternehmen zu beteiligen sei "sehr wichtig", unter anderem um wettbewerbsfähig zu bleiben, sagte AustrianStartups-Vorstand Markus Raunig.