Die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes zieht sich weiter in die Länge. Bereits im April könnte nun eine Strafzahlung in Höhe von 7 Mio. Euro gegen Österreich beantragt und auch verhängt werden.
Beiträge mit Kategorie: Recht
Jeder von uns ist auf sichere Lieferketten, verlässliche Wasser- und Stromversorgung sowie den Schutz unserer Infrastruktur und wichtiger Branchen angewiesen. Deshalb ist es auch in unser aller Interesse, für Sicherheit zu sorgen – dazu sind Normen, Standards und Gesetze da.
Das österreichische Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) wurde mit 1. Februar 2023 nach der mit Dezember abgelaufenen Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie verabschiedet und bringt Pflichten mit sich.
Das Institut für Interne Revision (IIA Austria) übt Kritik am Gesetzesvorschlag zum Hinweisgeberschutz (HSchG), der dem Parlament am 1. Februar zur Abstimmung vorgelegt wurde. Bereits im Vorfeld wurde von Expert:innen umfassende Kritik am Entwurf des Gesetzes geäußert. „Bedauerlicherweise fanden die Verbesserungsvorschläge kaum Berücksichtigung im Gesetzestext und die Experten wurden nicht gehört“, so Gottfried Berger, Vorsitzender des IIA Austria.
Das Institut für Interne Revision sieht noch deutlichen Verbesserungsbedarf beim Entwurf zum HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG). Die verpflichtende Weiterverfolgung anonymer Hinweise, fehlende Strafen bei Nicht-Einrichtung von Meldesystemen und eine Ausweitung auf Themen wie Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung zählen zu den wichtigsten Punkten.
Der Innsbrucker Nachhaltigkeitsrechtler Malte Kramme sieht in dem EU-Richtlinienentwurf zum Lieferkettengesetz einen "ersten Schritt", mahnt aber Nachschärfungen ein.
Österreich ist bei der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie, die auf EU-Ebene längst beschlossen wurde, stark in Verzug. Diese hätte bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, in Österreich ist bis jetzt nichts passiert.
Nahezu jeder Österreicher nutzt die Produkte der großen Software-Konzerne, aber nur die wenigsten lesen vermutlich deren Lizenzbedingungen bis zum Ende durch. IT-Unternehmen müssen bei über- und Unterlizenzierung von Software im Extremfall hohe Nachzahlungen fürchten.