Das Institut für Interne Revision (IIA Austria) übt Kritik am Gesetzesvorschlag zum Hinweisgeberschutz (HSchG), der dem Parlament am 1. Februar zur Abstimmung vorgelegt wurde. Bereits im Vorfeld wurde von Expert:innen umfassende Kritik am Entwurf des Gesetzes geäußert. „Bedauerlicherweise fanden die Verbesserungsvorschläge kaum Berücksichtigung im Gesetzestext und die Experten wurden nicht gehört“, so Gottfried Berger, Vorsitzender des IIA Austria.
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Das Institut für Interne Revision sieht noch deutlichen Verbesserungsbedarf beim Entwurf zum HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG). Die verpflichtende Weiterverfolgung anonymer Hinweise, fehlende Strafen bei Nicht-Einrichtung von Meldesystemen und eine Ausweitung auf Themen wie Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung zählen zu den wichtigsten Punkten.
Der Innsbrucker Nachhaltigkeitsrechtler Malte Kramme sieht in dem EU-Richtlinienentwurf zum Lieferkettengesetz einen "ersten Schritt", mahnt aber Nachschärfungen ein.
Österreich ist bei der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie, die auf EU-Ebene längst beschlossen wurde, stark in Verzug. Diese hätte bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, in Österreich ist bis jetzt nichts passiert.
Nahezu jeder Österreicher nutzt die Produkte der großen Software-Konzerne, aber nur die wenigsten lesen vermutlich deren Lizenzbedingungen bis zum Ende durch. IT-Unternehmen müssen bei über- und Unterlizenzierung von Software im Extremfall hohe Nachzahlungen fürchten.
Große Tech-Konzerne werden künftig in der Europäischen Union strenger reguliert und müssen möglicherweise ihre Geschäftspraktiken ändern. Die EU-Institutionen einigten sich auf den so genannten Digital Markets Act (DMA), der von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erst vor etwas mehr als einem Jahr angeschoben wurde.
Die EU-Kommission hat wegen mangelnder Umsetzung der sogenannten Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.
Nur rund fünf Prozent aller Insolvenzen in Österreich werden als Sanierungsverfahren eröffnet, 95 Prozent enden hingegen mit der Liquidation. Dadurch bleibt den Gläubigern nur wenig Hoffnung, ihre Forderungsausfälle in den nächsten Jahren durch neue Geschäfte mit ihren insolventen Kunden zurückzuverdienen. Kreditversicherungsexperte Peter Androsch hat Tipps.