Seit 1. April dürfen sämtliche Zahlungen an österreichische Finanzämter nur mehr elektronisch durchgeführt werden. Seither stehen den Steuerbürgern nur mehr zwei Möglichkeiten der Steuerzahlung offen, wie LBG Österreich informiert.
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Pauschalangebote des Tourismus sind mittlerweile umsatzsteuerliche Minenfelder. Ab 1. Mai müssen die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze von 13 Prozent für Beherbergung und 10 Prozent für Frühstück und/oder Restaurantspeisen dem Pauschalpreis anteilsmäßig zugeordnet werden. LBG Österreich erklärt, wie dies funktioniert.
Die guten Zahlen der Nächtigungs-Statistiken spiegeln sich nicht im Ertrag der Unternehmen wider. Die Gewinne liegen im Schnitt deutlich unter jenem anderer Branchen. Außerdem macht jeder zweite Betrieb Verluste, wie eine aktuelle Studie im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich ergab.
Betriebsprüfungen haben für jeden Freiberufler, EPU und Gewerbetreibenden die emotionale Ausstrahlung eines Auftragsstornos. Um sich auf die fiskalischen Erfahrungen besser vorzubereiten, hat eine auf Ärzte spezialiserte Wiener Steuerberatung einen interessanten Weg beschritten: Die Freiberufler-Spezialisten von Medplan drehten ein Video, um ihren Klienten den Ablauf der Prüfungen und die entsprechenden Verhaltensregeln nahe zu bringen. Interessant für jeden Unternehmer.
Finden Sie hier die sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrenzen und Abgabenquoten für 2016. Zusammengetragen wurden die Werte von der Wiener Steuerberatungskanzlei Pernt.
Bei Veranstaltungen abseits der Betriebsstätte, die nur wenige Tage dauern, sind keine zusätzlichen Registrierkassen notwendig. Damit werden speziell Kellergassen- und andere Brauchtumsfeste entlastet. Der Österreichische Weinbauverband und der NÖ Bauernbund haben diese Lösung beim Finanzministerium angestoßen.
Die Steiermark liegt bei den Einkommen österreichweit an sechster Stelle. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen der Steirerinnen und Steirer lag für unselbständig Beschäftigte 2014 bei knapp 29.500 Euro. Das sind 2.100 Euro pro Monat.
Mit 1. Oktober 2014 wurden die finanzstrafrechtlichen Folgen der Selbstanzeige spürbar verschärft. Unabhängig vom Grad des Verschuldens wurde die Straffreiheit für wiederholte Selbstanzeigen gestrichen.