Seit 1.1.2019 wurde der frühestmögliche Zugang zur Altersteilzeit von sieben auf sechs Jahre vor dem Regelpensionsalter angehoben. 2020 verkürzte sich dies auf fünf Jahre.
Beiträge mit Schlagwort: Altersteilzeit
Bis zu einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) galt, dass die im Rahmen der Altersteilzeit durch den Arbeitgeber für die „Gehaltslücke“ übernommenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen. Der VwGH kam zu einem anderen Ergebnis.