Die Arbeitnehmerveranlagung kann für 2021 bereits beim Finanzamt eingereicht werden, idealerweise über FinanzOnline, alternativ mittels Formular.
Beiträge mit Schlagwort: Arbeitnehmerveranlagung
Das Finanzamt prüft automatisch, ob Arbeitnehmer zu viel an Lohnsteuer eingezahlt haben. Das BMF erklärt in Wort und Video, wie die Vorgänge rund um die Arbeitnehmerveranlagung ablaufen.
Seit Juli 2017 prüft das Finanzamt automatisch, ob Arbeitnehmer zu viel an Lohnsteuer eingezahlt haben. Hin und wieder lohnt es aber, aus eigenem Antrieb die Veranlagung per Antrag vom Finanzamt prüfen zulassen.
Außergewöhnliche Belastungen sind selten willkommen. Aber die Kosten mancher der unglücklichen Lebensumstände werden als steuermindernd anerkannt.
Steuerzahler müssen nicht immer mit dem Ergebnis der automatischen Arbeitnehmerveranlagung einverstanden sein. Lesen Sie hier, wie Sie gegen ungerechtfertigte Veranlagungen vorgehen können.
Das Bundesfinanzgericht hat beim Verfassungsgerichtshof den Antrag gestellt, die Bevorzugung von Vertretern bei der sogenannten Vertreterpauschale aufzuheben. Und der VfGH hat stattgegegeben.