Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Es wird zwischen behinderten und „begünstigt behinderten“ Personen unterschieden. Für „begünstigt behinderten“ Personen gilt ein erhöhter Kündigungsschutz.
Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Es wird zwischen behinderten und „begünstigt behinderten“ Personen unterschieden. Für „begünstigt behinderten“ Personen gilt ein erhöhter Kündigungsschutz.