Ein Handbuch der Wirtschaftskammer Österreich zeigt, wie öffentliche Bauträger Aufträge rechtskonform ausschreiben und dennoch der regionalen Wirtschaft Startvorteile einräumen dürfen.
Beiträge mit Schlagwort: Bestbieterprinzip
Ab Oktober 2018 müssen Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich elektronisch erfolgen. Auch sollen künftig mehr öffentliche Aufträge nach dem Bestbieterprinzip und nicht alleine nach dem günstigsten Preis vergeben werden.
Die öffentliche Hand setzt bei Bestbieterverfahren allzu oft auf den Preis – und weniger auf Qualitätskriterien. Das ergibt eine aktuelle Studie des WIFO. Im europäischen Vergleich schöpft Österreich die Möglichkeiten damit nur unterdurchschnittlich aus.
Der Verfassungsausschuss hat gestern einstimmig die Novelle zum Bundesvergabegesetz beschlossen, in der das Bestbieterprinzip bei öffentlichen Aufträgen verpflichtend verankert wird. Die Beschlussfassung im Plenum soll nächste Woche erfolgen. Klare Wettbewerbsbedingungen – unter dieser Prämisse steht die gestern im parlamentarischen Ausschuss beschlossene Vergaberechtsnovelle, die mit dem Bestbieterprinzip auch Klein- und Mittelbetriebe bei der öffentlichen Auftragsvergabe stärkt. […]
Die Novelle des Bundesvergabegesetzes passierte am 7. Juli 2015 den Ministerrat. Das Herzstück ist die Einführung eines verpflichtenden Bestbieterprinzips sowie ein Bündel von Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping. Die Regelungen zur vollen Transparenz bei Subvergaben, die verpflichtende Anwendung des Bestbieterprinzips bei Bauaufträgen über einer Million Euro und der Ausschluss von Unternehmen, die mehrfach gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen […]
Das Land Kärnten und die ARGE Bauwirtschaft sowie die Vertreter des Verbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen bestätigen die Einführung des Bestbieterprinzips bei den Bauauftragsvergaben der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen in Kärnten.
Im Ministerrat wurde diese Woche beschlossen, eine Novelle im Bundesvergabegesetz (BVergG) umzusetzen. Das Herzstück ist die Einführung eines verpflichtenden Bestbieterprinzips sowie ein Bündel von Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping und somit auch gegen einen ruinösen Wettbewerb.