Mehr als ein Viertel aller Reservierungen in der Hotellerie erfolgt bereits über Buchungs-Plattformen - bei wachsender Tendenz. Der Anteil der Direktbuchungen in der Hotellerie sinkt - liegt aber noch bei 50 Prozent.
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Seit 1.1. 2017 sind in Österreich Bestpreisklauseln in Buchungsplattformen ungültig. Ein Einspruch beim VfGh durch Booking.com und Expedia wurde zurückgewiesen.
Ab 2017 können Buchungsplattformen von den bei ihnen angebotenen Hotels keine Bestpreisklauseln mehr einfordern. Die Beherbergungsbetriebe können selbstständig günstigere Tarife anbieten. Diese neue Regelung hat der Nationalrat am 9.11.2016 einstimmig beschlossen.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die Untersuchungen gegen die Internet-Buchungsportale Booking.com und Expedia eingestellt. Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) hatte Beschwerde gegen die Bestpreisklausel der Portale eingelegt. Die BWB traf mit den Plattformen eine Vereinbarung, wonach die Portale auf viele umstrittene Klauseln verzichten. Eine Einigung mit HRS steht noch aus.