Handelsbetriebe und Lager bis 600 m², Friseure, Masseure oder Kosmetikstudios benötigen seit 17. Juli 2018 keine Betriebsanlagengenehmigung mehr.
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Handel, Büros, Lagerbetriebe, Kosmetik-, Fußpflege-, Friseur-, Massage- und Bandagistenbetriebe, Änderungsschneidereien und Schuhservice sowie Fotografenbetriebe dürfen seit 2015 ohne Betriebsanlagengenehmigung ihre Pforten öffnen .