Mit 1.Februar 2016 entfällt bei Überweisungen und Lastschriften in den SEPA-Raum die Verpflichtung, einen BIC Code anzugeben. Es reicht alleine die IBAN. Für Kunden von Erste Bank und Sparkasse erfolgt die technische Umstellung bereits ab 20.Jänner.
Mit 1.Februar 2016 entfällt bei Überweisungen und Lastschriften in den SEPA-Raum die Verpflichtung, einen BIC Code anzugeben. Es reicht alleine die IBAN. Für Kunden von Erste Bank und Sparkasse erfolgt die technische Umstellung bereits ab 20.Jänner.