Die größten Frustrationsquellen sind Probleme mit der Konnektivität, die Performance von Anwendungen, Ablenkungen durch Kollegen und die Anforderung, sich für konzentriertes Arbeiten abschotten zu müssen – letzteres bringt mehr als die Hälfte der Mitarbeiter:innen dazu, im Home-Office ihre Arbeit zu erledigen.
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Wenn Unternehmen eines aus der aktuellen Krise mitnehmen sollten, dann, dass Veränderungen oft nicht so unmöglich sind, wie sie zunächst scheinen. Wer in den letzten zwei Jahren Geschäftsmodell, Lieferketten und Rekrutierungsstrategie angepasst hat, dem bietet sich jetzt die Möglichkeit, neue Technologien und Herausforderungen zu meistern, um langfristig erfolgreich zu sein.
Beschäftigte befürworten flexible Arbeitszeiten und glauben, dass sich die Bürokultur für immer verändert hat. Allerdings gibt es auch Bedenken hinsichtlich Diskriminierung und beruflichem Fortkommen. Das besagt eine aktuelle Studie.
Hygienemaßnahmen wie Seife, Hitze und Desinfektion sind Wissenschaftern zufolge auch gegen die britische und südafrikanische Mutante des Coronavirus wirksam.
Mitte März mussten viele Unternehmen ihre Mitarbeiter von ihren Büro-Arbeitsplätzen ins Home Office übersiedeln. Nun stehen sie vor der Herausforderung, die schrittweise Rückkehr ins Büro zu koordinieren und die empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit umzusetzen. TietoEVRY will die Unternehmen dabei mit einer neu entwickelten „Back to Office“-Applikation unterstützen.
Immer mehr Kreative, Start-ups und andere berufliche Durchstarter finden an einem Büro auf die Schnelle Gefallen. Oft werden die flexiblen Büroflächen für befristete Projekte angemietet. Das Kurzzeit-Büro schont die Kostenseite.
Wo und in welchem Umfeld arbeiten die Österreicher heute und wie sehr klaffen Wunsch und Wirklichkeit auseinander? Macht ein eigenes Büro zufriedener? Wie viel Pausen sind okay? Mit Fragen der Arbeitszufriedenheit, -mobilität und -flexibilität befasst sich die neue Studie „So arbeitet Österreich“ von ImmobilienScout24. Integral Markt- und Meinungsforschung hat dafür mehr als 1.000 erwerbstätige Österreicher […]
Das neue Mietrechtsgesetz hat auch für Geschäftsraummieten in Gebäuden, die vor 1953 errichtet wurden, eine maßgebliche Neuregelung: Seit 1.1.2015 wird die Erhaltungspflicht von mitvermieteten Heizthermen, mitvermieteten Warmwassrboilern und sonstigen mitvermieteten Wärmebereitungsgeräten ausdrücklich geregelt. Die Erhaltungspflicht liegt zwingend beim Vermieter. Anderslautende, bereits geltende vertragliche Regelungen sind ungültig.