Die Einbeziehung internationaler Fluggesellschaften in den EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten ist erlaubt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Anwendung des Systems für den Handel mit Emissionszertifikaten auf die Luftfahrt verstoße weder gegen die Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts noch gegen das „Open-Skies“-Abkommen. Ab 1. Jänner 2012 sollen per EU-Gesetz alle Airlines teilnehmen, die von, in […]