Der Zeitpunkt der ersten Steuererklärung kann aus Sicht der Steuerbehörden nicht früh genug sein. Das Steuerrecht kennt bei den Fristen aber einige Unterscheidungen. Die WK Tirol informiert. Ab dem Veranlagungsjahr 2016 wurde der Eingangssteuersatz von bisher 36,5 auf 25 Prozent gesenkt. Grenze von 12.000 Euro Beträgt das gesamte Jahreseinkommen, in dem auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, […]