Die EU-Kommission hat dazu einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit dem Unternehmen bei Missbrauch von vertraulichen Geschäftsinformationen leichter zu ihrem Recht kommen. Eine einheitliche Begriffsklärung von „Geschäftsgeheimnis“ soll geschädigten Firmen die Forderung nach Wiedergutmachung erleichtern. Zudem können Geschäftsgeheimnisse offenbarende Produkte vom Markt genommen werden.