Wer unter den Arbeitnehmern den Karfreitag 2019 als "persönlichen Feiertag" bestimmen will, muss dies spätestens am Freitag (5. April) seinem Arbeitgeber bekannt geben.
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Der Nationalrat entfernt den Karfreitag aus dem Feiertagskalender. Wer künftig an diesem Tag frei haben will, muss dafür einen Urlaubstag nehmen.
Folgt man dem EuGH-Spruch, ist ein privater Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, allen Angestellten einen freien Karfreitag zu gewähren.
Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam – der Mai und Juni sind Monate mit vielen Feiertagen . Für manche Branchen bedeutet dies eine besondere Herausforderung. Hier ein Überblick über die arbeitsrechtlichen Regeln. 24 Stunden Ruhezeit Grundsätzlich steht Arbeitnehmern an Feiertagen laut Gesetz mindestens 24 Stunden Ruhezeit zu – es gibt aber Ausnahmen. Welche Tage als Feiertage zählen, ist […]