Mit Jahresbeginn 2021 hat FinanzOnline, das Online-Portal der Finanzverwaltung, 5,3 Millionen registrierte Nutzer. Das sind um 300.000 mehr ein Jahr zuvor, teilte das Finanzministerium mit.
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Mit Beginn des Jahres 2020 sind Bundesbehörden verpflichtet, Zustellungen elektronisch vorzunehmen. Dafür muss sich der Empfänger zur elektronischen Zustellung registrieren.
Wer sich auf FinanzOnline angemeldet hat, muss das Portal auch regelmäßig kontrollieren. An FinanzOnline elektronisch übermittelte Bescheide und Anfragen der Behörde gelten als automatisch zugestellt. Die Maklerkanzlei versmakler KG erinnert. Beispiel Arbeitnehmerveranlagung Viele Arbeitnehmer nutzen ihr Recht und holen sich nach Ablauf eines Arbeitsjahres einen Teil der einbezahlten Lohnsteuer mittels Arbeitnehmerveranlagung wieder zurück. Ein Großteil erledigt […]