Ein deutsches Gericht hat entschieden: Online-Reisevermittler müssen vor dem Vertragsabschluss nicht nur den Flugpreis, sondern auch Extrakosten für das Gepäck angeben.
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Passagiere, deren Flüge verspätet abheben, dürfen ihre Erstattungsansprüche an Flugrechtsportale abtreten. Das entschied ein Amtsgerichts in Nürnberg.
Bei einer Flugstreichung müssen Airlines ihren Kunden den komplett bezahlten Preis samt Vermittlungsgebühren von Dritten erstatten, wenn sie von dieser Provision wussten.
Die EU-Kommission will, dass die geltenden Rechte für die Fluggäste in der EU besser umgesetzt werden. Deshalb hat sie neue Leitlinien veröffentlicht. Diese sollen den Fluggästen das Reisen vereinfachen, Luftfahrtunternehmen helfen, die Regeln einheitlich anzuwenden und die nationalen Behörden unterstützen, die Verordnung durchzusetzen.