Für das Kalenderjahr 2020 ergeben sich neue SV-Werte. Die WKO weist darauf hin, dass die offizielle Kundmachung noch aussteht. Die Werte sind vorerst unverbindlich.
Beiträge mit Schlagwort: Geringfügigkeitsgrenze
Ab 1.1.2018 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 438,05 Euro monatlich. Wer mehr verdient, gilt als vollversichert. Gleichzeitig werden aber auch Sozialleistungen geschmälert.
Mit Beginn des Jahres 2017 gehört die tägliche Geringfügigkeitsgrenze (GFG) der Vergangenheit an. Ab diesem Zeitpunkt ist daher für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, nur mehr die monatliche GFG heranzuziehen. Die Neuregelung tritt mit 1.1.2017 in Kraft.