Wurden Personen auf Grund eines ab dem 6. Mai 2020 ausgestellten COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgeltes freigestellt, werden den Arbeitgebern die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Mit 30.6.2021 endete nun die COVID-19-Dienstfreistellung von Risikogruppen.
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Spätestens mit 30.6.2021 sind Beitragsrückstände die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Zeitraum von Februar 2020 bis Mai 2021 angefallen sind zu begleichen. Beginnend mit dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten wieder die herkömmlichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen, wie gewohnt mit 15. des Folgemonats.