Im Rahmen einer Pressekonferenz am 19. November 2021 wurde seitens der Bundesregierung unter anderem ein dreiwöchiger bundesweiter Lockdown angekündigt. Dieser umfassende Lockdown soll österreichweit von 22. November 2021 bis 12. Dezember 2021 (regional auch länger) dauern.
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Auch wenn die Wirtschaft beginnt sich langsam wieder von Corona zu erholen, gibt es nach wie vor Branchen, die stark davon betroffen sind und noch immer unter erheblichen Umsatzrückgängen leiden.
Die neue Richtlinie für Förderung im Juli, August und September tritt ab 2. August in Kraft. Die Mindestförderhöhe pro Beantragungszeitraum beträgt nun 600 Euro.
Wie angekündigt wurde im Ministerrat die Verlängerung einiger Corona-Hilfsmaßnahmen beschlossen, darunter der Härtefallfonds und die Investitionsprämie, deren Frist nun um drei Monate verlängert wurde.
Knapp 130.000 Anträge auf Schnellhilfe wurden in der ersten Phase des Härtefall-Fonds beantragt und rund 110 Millionen Euro wurden ausbezahlt. Nachdem bei der Einführung von Phase 2 des Härtefall-Fonds am 20. April bereits einige Ausschlussgründe aufgehoben wurden, gibt es nun doch noch weitere, viel kritisierte Punkte, die einem Anspruch aus dem Härtefall-Fonds künftig ebenfalls nicht mehr im Wege stehen sollen.
Knapp 130.000 Anträge auf Schnellhilfe wurden bis dato in einer ersten Phase des Härtefall-Fonds beantragt, rund 110 Mio. Euro wurden bereits ausbezahlt. Am 20. April startet nun die zweite Phase mit erweitertem Bezieherkreis.
Nachdem in einer ersten Phase für Selbständige Schnellhilfe bis zu 1.000 Euro geleistet wurde, hat die Bundesregierung die Eckpunkte für die zweite Phase des Härtefall-Fonds bekanntgegeben und den Fonds auf 2 Milliarden Euro aufgestockt.
Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rasche Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Coronavirus-Krise. Er unterstützt all jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.