Das österreichische Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) wurde mit 1. Februar 2023 nach der mit Dezember abgelaufenen Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie verabschiedet und bringt Pflichten mit sich.
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Das Institut für Interne Revision sieht noch deutlichen Verbesserungsbedarf beim Entwurf zum HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG). Die verpflichtende Weiterverfolgung anonymer Hinweise, fehlende Strafen bei Nicht-Einrichtung von Meldesystemen und eine Ausweitung auf Themen wie Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung zählen zu den wichtigsten Punkten.