Was für nationale Zahlungsverkehrstransaktionen in Österreich schon seit 1. August 2014 selbstverständlich ist, gilt nun auch grenzüberschreitend innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Künftig reicht die IBAN (International Bank Account Number), um Euro-Überweisungen und Euro-Lastschriften zu beauftragen.
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Mit 1.Februar 2016 entfällt bei Überweisungen und Lastschriften in den SEPA-Raum die Verpflichtung, einen BIC Code anzugeben. Es reicht alleine die IBAN. Für Kunden von Erste Bank und Sparkasse erfolgt die technische Umstellung bereits ab 20.Jänner.