Die Kapitalertragsteuer soll im Zuge der Steuerreform von 25 % auf 27,5 % angehoben werden. Auch wenn in bislang veröffentlichten Papieren immer nur davon gesprochen wird, dass von dieser Erhöhung Dividenden erfasst sind, ist zu erwarten, dass die Erhöhung auch für Kapitalgewinne, Zuwendungen von Stiftungen uä gelten wird, informiert die Wiener Steuerberatungskanzlei Pernt. Lediglich für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten soll eine Ausnahme kommen.
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Die Kapitalbesteuerung im betrieblichen Bereich weist bei Verlustverrechnungen einige Besonderheiten auf. Dabei lassen sich für das Unternehmen einige Steuervorteile lukrieren, wie die Wiener Steuerberatungskanzlei Hübner & Hübner in ihrem aktuellen Newsletter erklärt.