Der Onlinehandel verzeichnet aufgrund der Corona-Krise ein historisches Umsatzwachstum von rund 30 Prozent. Um die Konsumenten im Netz besser zu schützen hat die EU-Kommission ein umfassendes Digitalpaket präsentiert.
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Ein deutsches Gericht hat entschieden: Online-Reisevermittler müssen vor dem Vertragsabschluss nicht nur den Flugpreis, sondern auch Extrakosten für das Gepäck angeben.
Bei einer Flugstreichung müssen Airlines ihren Kunden den komplett bezahlten Preis samt Vermittlungsgebühren von Dritten erstatten, wenn sie von dieser Provision wussten.
Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) regelt Informationspflichten und Rücktrittsrechte.
Mit 13. Juni erfolgt die lang erwartete Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in das österreichische Recht. Das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) ist als Novelle des Konsumentenschutzgesetzes und als ein neues Gesetz über Fern- und Auswärtsgeschäfte geschaffen. Die Norm wurde am 29.4.2014 im Nationalrat beschlossen. Es gilt ab 13. Juni für alle entsprechenden Vertragsabschlüsse.
Es gibt jetzt eine Regierungsvorlage, um die EU-Richtlinie zum Verbraucherrecht bis spätestens 13. Juni in nationales Recht umzusetzen. Die verschärften Verbraucherschutz-Bestimmungen kommen n i c h t für Finanz- oder Gesundheitsdienstleistungen, Mietverträge, Pauschalreisen und Medizinprodukte zur Anwendung. Zudem wird eine Bagatellgerenze von 50 Euro eingezogen. Das Rücktrittsrecht bei Onlinegeschäften wird auf 14 Tage ohne Formvorgabe ausgedehnt.
Mit der am 13. Juni in Kraft tretenden Verbraucherrechte-Richtlinie kommen auf alle Unternehmen mit B2C-Geschäften neue, vor Vertragsabschluss zu liefernde Informationspflichten zu. Für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, gelten zahlreiche zusätzliche Informationspflichten (Widerrufsrechte). Nach Abschluss des Vertrages ist dem Verbraucher eine Kopie des unterzeichneten Vertrages grundsätzlich auf Papier zur Verfügung zu stellen.
Ab Juni trägt der Verkäufer das Transportrisiko der Waren bis zu Inbesitznahme durch den Käufer. Außerdem werden Service-Hotlines mit Mehrwerttarifen verboten. Entgelte für Zahlungsmittel gehören der Vergangenheit an. Und Ware soll bis 30 Tage nach Vetragsabschluss geliefert werden.