Wurden Personen auf Grund eines ab dem 6. Mai 2020 ausgestellten COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgeltes freigestellt, werden den Arbeitgebern die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Mit 30.6.2021 endete nun die COVID-19-Dienstfreistellung von Risikogruppen.