Trotz der drohenden Winter-Rezession greifen die Unternehmen anders als in der Coronakrise bisher nicht in großem Stil auf Kurzarbeit zurück.
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Per Ende Dezember sind 402.378 Menschen in der Arbeitslosigkeit gewesen. Davon waren 336.276 arbeitslos gemeldet und 66.102 Personen befanden sich in Schulungen. Das ergab eine Arbeitslosenquote von 8,1 Prozent, so das Arbeitsministerium.
Während des aktuellen Lockdowns (22.11. bis 12.12., das sind 2 Etappen je 10 Tage lt. Bundesregierung) leben die für diese Zeit vorgesehenen Ausnahmeregelungen wieder auf.
Nach dem heute Vormittag angekündigten bundesweiten Corona-Lockdown ruft die Wirtschaft nach finanziellen Hilfen. Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher (beide ÖVP) kündigten am späteren Vormittag die Fortsetzung und Verlängerung bereits bekannter Hilfsmaßnahmen an.
Spätestens mit 30.6.2021 sind Beitragsrückstände die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Zeitraum von Februar 2020 bis Mai 2021 angefallen sind zu begleichen. Beginnend mit dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten wieder die herkömmlichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen, wie gewohnt mit 15. des Folgemonats.
Die Bundesregierung und die Sozialpartner haben eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit um weitere drei Monate beschlossen. Seit 1. April bis 30. Juni 2021 gilt Phase 4 der Kurzarbeit. Die Antragstellung ist seit dem 6. April bis 6. Mai 2021 und rückwirkend mit 1. April 2021 möglich.
Die Zahl der Arbeitslosen stieg 2020 laut Statistik Austria um 19 Prozent auf 243.500 an. Trotz der hohen Arbeitslosigkeit gebe es laut WKO dennoch Jobchancen. Diese gelte es zu nutzen und entsprechend zu qualifizieren – auch während der Kurzarbeit.
Claudia Strohmaier, Berufsgruppensprecherin Unternehmensberatung in der Wiener Wirtschaftskammer gibt Tipps, welche Prioritäten bei personellen Maßnahmen ratsam sind und welche Alternativen es für Unternehmen gibt, um wieder fit für die Zukunft zu werden.