Unter welchen Bedingungen können österreichische und schweizerische Unternehmen die im jeweils anderen Land bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern?
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Wien (APA) Österreichische Steuerflüchtlinge können ihre Gelder ab Anfang nächsten Jahres nicht mehr anonym im Fürstentum Liechtenstein deponieren. Das Parlament in Vaduz genehmigte am Freitag das Steuerabkommen, das Anfang 2014 in Kraft treten wird. Finanzministerin Fekter erwartet in der zweiten Jahreshälfte 2014 die erste Überweisung.
Die Republik Österreich und das Fürstentum Liechtenstein haben am 29. Jänner 2013 ein Steuerabkommen unterzeichnet, das nicht versteuerte Vermögenswerte in Liechtenstein ans Tageslicht bringen soll. Es räumt Steuerpflichtigen die Möglichkeit ein, ihre dortigen Vermögenswerte straffrei zu legalisieren, informiert die Steuerberatungsgruppe LBG Österreich in ihrem Klienten-Newsletter. Weiters regelt das Abkommen wie laufende Erträge, Zuwendungen an sowie […]