Im Rahmen einer GPLB (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) stellt die Behörde die Einhaltung der Melde-, Versicherungs- und Beitragsbestimmungen der Sozialversicherung und der Betrieblichen Mitarbeiter:innenvorsorge sowie die korrekte Abfuhr der Lohnsteuer und lohnabhängigen Abgaben und Beiträge sicher.