Das Jahr 2022 bringt wichtige Neuerungen für die Personalverrechnung: Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Lohnabgaben.
Beiträge mit Schlagwort: Lohnkosten
Mit der ökosozialen Steuerreform sollen weitere Schritte in Richtung der Ökologisierung des Steuersystems gesetzt werden. Sie sieht einerseits Ökologisierungsmaßnahmen vor, die andererseits durch Ausgleichs- und Entlastungsmaßnahmen flankiert werden sollen.
Arbeitgeber müssen ab sofort für jeden Arbeitnehmer (auch für beschränkt steuerpflichtige, geringfügig beschäftigte und vorübergehend beschäftigte Arbeitnehmer) ein detailliertes Lohnkonto führen. Die Lohnkontenverordnung legt genau fest, welche (umfassenden) Daten ein Lohnkonto beinhalten muss.
Die Regierung hat die Details ihrer Steuerreform vorgestellt. Neu ist unter anderem, dass nicht nur die Senkung der Gewinnsteuern für Unternehmen in zwei Etappen kommt, sondern auch die Lohnsteuersenkung gestaffelt wird. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) lobte die Entlastung von 6,5 Mrd. Euro bis 2022 als „wichtigen Schritt“, denn „Österreich ist zu einem Höchststeuerland geworden“. Die […]
Der Effekt der Steuerreform auf das Lohnsteueraufkommen 2016 wurde von Statistik Austria mittels Simulation ermittelt. Insgesamt reduzierte sich die Lohnsteuer im Schnitt um 11 Prozent.
Die österreichische Bundesregierung hat Anfang Juli 2016 ein Maßnahmenbündel zur Förderung von innovativen Start ups in Österreich beschlossen. Das Programm zur Lohnnebenkostensenkung übernimmt Anteile der SV-Dienstgeberbeiträge für die ersten drei Arbeitsplätze.
Die Koalition hat sich auf den im erneuerten Regierungsprogramm vereinbarten Beschäftigungsbonus verständigt. Arbeitgeber zahlen drei Jahre lang pro zusätzlichem Mitarbeiter nur die Hälfte der Lohnkosten. Das Programm soll mit 1. Juli starten. Es geht um neue Jobs Beim Beschäftigungsbonus geht es darum, dass den Dienstgebern über drei Jahre für zusätzlich beschäftigte Mitarbeiter die Lohnnebenkosten zur Hälfte […]
In Niederösterreich werden im Zuge des Projektes „Jobchance“ die Lohn- und Lohnnebenkosten von Langzeitarbeitslosen gefördert. Die Unterstützung beträgt bis zu 60 Prozent der Kosten.