Private Wenig-Fahrer von Firmen-PKWs weniger als 500 km/Monat) können nicht nur den „halben KFZ-Sachbezug“ nützen, sondern einen „Mini-KFZ-Sachbezug“ ansetzen.
Private Wenig-Fahrer von Firmen-PKWs weniger als 500 km/Monat) können nicht nur den „halben KFZ-Sachbezug“ nützen, sondern einen „Mini-KFZ-Sachbezug“ ansetzen.