Im Februar sind für Unternehmer:innen eine Reihe von zusätzlichen Meldefristen zu beachten.
Beiträge mit Schlagwort: Meldepflicht
Ende Februar enden wichtige Meldefristen für Dienst- und Werkverträge. Finanzamt und Sozialversicherung wollen informiert sein.
Honorare an Aufsichtsratsmitglieder oder Vortragende müssen unter gewissen Voraussetzungen an das Finanzamt gemeldet werden. Im Speziellen geht es um Zahlungen an bestimmte Gruppen von Selbständigen.
Laut WiEReG müssen alle meldepflichtigen Rechtsträger ihre Eigner über das Unternehmensserviceportal des Bundes (USP) im Register der wirtschaftlichen Eigentümer melden. LBG Österreich erklärt, wie Unternehmer Strafen aus Verstößen gegen diese Meldepflicht entgehen können. Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer wurde auf Basis des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) eingerichtet und enthält die Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer […]
Künftig soll pro Unternehmen ein einziges "digitales Kundenprofil" reichen. Die Firma kann dieses gezielt freischalten und damit seine Meldepflichten erfüllen.
Private Abhebungen müssen ab zumindest 50.000 Euro laut Kapitalabfluss-Meldegesetz von den Banken an das Finanzministerium zu melden. Dabei gibt es ausgeklügelte Bestimmungen, um Umgehungen vorzubeugen.
Unternehmer haben bis Ende Februar Meldeverpflichtungen im Zusammenhang mit der Vergütung von bestimmten Leistungen. Lesen Sie hier über die betroffenen Tätigkeiten und entsprechenden Fristen.
Das BMF stellt klar: In das Register der wirtschaftlichen Eigentümer darf nur Einsicht nehmen, wer Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu verhindern hilft.