Zukünftig können bestimmte Grundinformationen über die wirtschaftlichen Eigentümer losgelöst von einem berechtigten Interesse für jede Person frei zugänglich gemacht werden.
Beiträge mit Schlagwort: Meldepflicht
Die Meldefrist an WiEReg ist am 16.8.2018 abgelaufen. Das Finanzministerium versendet jetzt Androhungen von Zwangsstrafen an Säumige. Unter bestimmten Umständen können Eigentümer eine Auskunftssperre verlangen.
Die Rechtsunsicherheit war noch groß und die technische Infrastruktur des Melderegisters überfordert: Das BMF informiert, dass die verpflichtende Meldefrist nach WiEReG bis 15.08.2018 verlängert wurde.
Seit Jänner wird ein Register eingerichtet, in das Rechtsträger ihre wirtschaftlichen Eigentümer einzutragen haben. Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) fordert die Meldung bis 1. Juni 2018..
Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) will die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften sichtbar machen. Dafür werden Eintragungen in das „Register der wirtschaftlichen Eigentümer“ notwendig.
Immer mehr Staaten treffen Vereinbarungen über einen automatischen Informationsaustausch zum Thema Finanzkonten. Dabei werden auch Kontostände und Kapitalerträge weitergegeben, informiert die Kanzlei Hübner & Hübner.
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheinen. Die Rechtsfolgen dieses Verhaltens hängen davon ab, ob sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber meldet und was Grund und Anlass des Nichterscheinens ist. Die WK Oberösterreich hat folgende Informationen dazu zusammengetragen.